Kinder und Jugendliche von 0-18 Jahren.
Erfolgt die Vorstellung vor dem 18. Lebensjahr, kann bis zum 21. Lebensjahr weiterbehandelt werden. Beide sorgeberechtigten Elternteile müssen einverstanden sein. Jugendliche dürfen sich ab 16 Jahren auch ohne Wissen der Eltern vorstellen.
Wir fühlen uns für alle Kinder- und Jugendliche und deren Familien zuständig, die seelische Probleme oder Sorgen haben, Verhaltensauffälligkeiten zeigen oder unter körperlichen Symptomen leiden, bei denen eine organische Ursache ausgeschlossen wurde bzw. eine körperliche Erkrankung haben, die sie seelisch belastet.
Diese können z.B. sein:
- Verstimmungen, anhaltende Traurigkeit, Depression, Manie
- Ängste, Panikattacken, Blockaden
- Zwangshandlungen oder -gedanken
- Essstörungen
- Schlafstörungen
- Regulationsstörungen bei Kleinkindern (Essen, Trinken, Schlafen)
- Posttraumatische Belastungsstörungen
- AD(H)S (Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom mit/ ohne Hyperaktivität)
- Lese-Rechtschreibstörung, Rechenstörung
- Einnässen, Einkoten
- Entwicklungsstörungen, Behinderungen
- Suchterkrankungen
- Psychosomatische Beschwerden (z.B. chronische Kopfschmerzen, Bauchschmerzen)
- Ticstörungen (Tourette-Syndrom)
- Psychosen, Schizophrenie
- Borderline-Syndrom, Selbstverletzendes Verhalten
- Suizidgedanken
- Störungen des Sozialverhaltens
- Persönlichkeitsstörungen