Was sind die ersten Schritte?

Wenn Sie kinder- und jugendpsychiatrische Hilfe, Unterstützung oder einfach nur Beratung in Anspruch nehmen möchten oder jemand anderes Ihnen dies  empfohlen hat (Kinderarzt, Schule, Kita) nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt zu uns auf. Unsere telefonischen Sprechzeiten entnehmen Sie der Rubrik KONTAKT.

Erstgespräch
Sie bekommen dann baldmöglichst  einen Termin für ein Erstgespräch bei der behandelnden Ärztin/Arzt. Hier werden der Vorstellungsanlass, die aktuelle Problematik und auftretende Symptome aufgenommen und besprochen. Des Weiteren wird eine ausführliche Anamnese (Entwicklungsgeschichte), soziale Faktoren und Einflüsse sowie weiter bedeutsame Faktoren erhoben. Hierfür kann unter Umständen auch ein weiterer Termin notwendig sein. Bitte planen Sie für den Ersttermin 1 Stunde ein.

Bitte bringen Sie zum Erstgespräch Folgendes mit:

  • Versicherungskarte
  • Zeugniskopien
  • vorhandene Vorbefunde oder Behandlungsberichte
  • Einverständniserklärung des 2. Sorgeberechtigten, falls nur einer das Kind begleitet
  • Gelbes U-Heft

Diagnostik
Am Ende des Erstgespräches wird mit Ihnen besprochen welche weiteren diagnostischen Maßnahmen sinnvoll und notwendig sind. Dies kann eine oder mehrere testpsychologische Untersuchungen, ein EEG oder eine weitere tiefergehende Exploration sein. Diese Untersuchungen werden in der Regel von unseren SPV-Mitarbeitern durchgeführt (Erläuterung zu SPV siehe Rubrik INFORMATION).

Auswertungsgespräch
Ist die Diagnostik abgeschlossen, werden die erhobenen Befunde in einem weiteren ausführlichen Gespräch bei der behandelten Ärztin/Arzt besprochen und dargelegt. Sich daraus ergebende weitere Maßnahmen und Interventionen werden vorgeschlagen, erklärt  und eingeleitet. Entweder Sie werden dann kontinuierlich von einem unserer Mitarbeiter behandelt oder wir vermitteln Sie an eine hilfreiche andere Institution.  Während des gesamten Behandlungsverlaufes bleibt die behandelnde Ärztin/Arzt  für Sie zuständig und jederzeit ansprechbar. Ein ärztlicher Kontrolltermin 1x/ Quartal ist notwendig um entsprechende Leistungen an andere Fachkräfte delegieren und koordinieren zu können.

Bei medikamentösen Behandlungen, Kriseninterventionen oder Notfällen ist der behandelnden Ärztin/Arzt in jedem Fall der erste Ansprechpartner.